| Was Teilnehmer wissen müssen |
visions video: Wettbewerbsbedingungen
Jeder Filmer kann einen Beitrag pro Monat einreichen, die maximale Länge eines Filmes beträgt sechs Minuten. Unter allen Einsendungen des Monats wählt die Jury vier Filme aus, die auf der Website präsentiert und durch die Jury bewertet werden. Filme bitte im Format 16:9 einsenden, bevorzugt als iso, mepg oder avi-Datei, keine Sonderformate. Der Film muss überwiegend unter Wasser aufgenommen sein, Landaufnahmen sind bis zu einem Anteil von 30 Prozent der Laufzeit zugelassen.
Der Wettbewerb startet jeweils im Februar des Jahres, Einsendeschluss ist jeweils der 15. des Vormonats, letzte Einsendemöglichkeit ist der 15. Oktober.
Filme können über die Website auf unseren Server hochgeladen werden, wer einen Datenträger per Post einsenden will, schickt diese bitte, mit Meldebogen versehen, an folgende Adresse:
Olympia-Verlag/Redaktion unterwasser
z. Hd. Kristin Wunderlich
Badstr. 4-6
90402 Nürnberg
Stichwort: visions video
Deutschland
Verbindliche Erklärung:
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Teilnahme, dass er der alleinige Inhaber der Nutzungsrechte des eingereichten Audio- und Video-Materials ist, dass er zur Weiterübertragung der Nutzungsrechte berechtigt ist, dass er berechtigt ist, den Film zum Wettbewerb einzureichen/anzumelden und dass das eingereichte Audio- & Video-Material frei von Rechten Dritter ist und insbesondere die Rechte evtl. abgebildeter Personen gewahrt werden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter des Wettbewerbs (UNTERWASSER, BDFA) von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung des oben genannten Audio- & Video-Materials ergeben.
Der Teilnehmer räumt den Veranstaltern dauerhaft das Recht ein, den Film auf der Website www.unterwasser.de integriert in das redaktionelle Angebot öffentlich zugänglich zu machen und ihn auf Festivals (in Verbindung mit oder zur Bewerbung des visions-video-Wettbewerbs) öffentlich vorzuführen. Der Veranstalter ist weiterhin berechtigt, den Film in Verbindung und zur Bewerbung dieses Wettbewerbs zu kopieren und zu nutzen (öffentlich vorzuführen).
Der Teilnehmer bestätigt, dass durch den Beitrag und seine Nutzung keine Musikrechte (Verwendung gemapflichtiger Musik ist ausgeschlossen) verletzt werden.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht den rechtlichen Bestand des Vertrages im Übrigen. Wenn eine Passage dieser Vereinbarung nach deutschem Recht für ungültig erklärt wird, so tritt an dessen Stelle eine andere sinngemäße Vereinbarung. Die übrigen Vereinbarungen behalten in diesem Falle ihre volle Gültigkeit. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Nürnberg (Deutschland).
Alle Teilnehmer, die ihre Fime auf Datenträger per Post schicken möchten, legen bitte den ausgefüllten Meldebogen bei.
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